Fussballtraining auf Sportanlagen bleibt verboten. Es gilt weiterhin die Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 05.05.2020 (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-240/) Teil 4, §9.
In der Veröffentlichung des BFV „Eingeschränktes Fussballtraining ab Montag wieder erlaubt“ wird im Kleingedruckten hingewiesen, dass dies nur gilt, wenn die jeweiligen Kommunen vor Ort die Sportanlagen explizit für das Fussballtraining freigeben.